Nutzen Sie die effizienteste Form der Altersversorgung... Die Entgeltumwandlung - hohe Sparleistung, wenig Nettoeinsatz!
Das Prinzip: Bruttolohn-Anteile (maximal 284 €) werden vom Arbeitgeber in eine Betriebsrenten-Anlage überwiesen und entziehen sich der Versteuerung und der Sozialversicherung (Arbeitnehmer und Arbeitgeber).
Bis zu 80 Prozent Ihrer Betriebsrente zahlt der Staat!
Aus dem Steuer-, Sozialversicherungs- und Lohnnebenkosten-Vorteil ergeben sich - auch dank unserer professionellen Lohnoptimierung - enorme staatliche Zuschüsse. Damit fließen beträchtliche Teile der »Zwangsabgabe« unmittelbar zurück zu Ihnen! Oftmals lässt sich eine Betriebsrente sogar ohne spürbaren Eigenaufwand einrichten...
Steuern und Sozialabgaben werden durch die Entgeltumwandlung endlich reduziert – parallel dazu baut sich eine effektive Zusatzversorgung auf...
Und die ist dringend notwendig: Eine Grundrente wird nicht nur seit längerer Zeit diskutiert, sondern ist de facto unausweichlich! Die Entgeltumwandlung (und auf privater Ebene ähnlich die Riester-Rente) lockt mit hohen Zuschüssen – aber auf Basis einer mündigen Freiwilligkeit!
Lohnnebenkosten gehören in die BAV!
Diese Freiwilligkeit betrifft übrigens auch den Arbeitgeber: Denn die Entgeltumwandlung ermöglicht ihm eine »Gehaltserhöhung«, die gleichfalls vom Staat finanziert wird. Die eingesparten Lohnnebenkosten können für die Versorgung voll zur Verfügung gestellt werden – für den Arbeitgeber bleibt das Konzept kostenneutral. Für die Arbeitnehmer kann so die Entgeltumwandlung mit sehr geringem Eigenbeitrag gestaltet werden...
Wichtig: Das Betriebsrentenstärkungsgesetzt schreibt für Neuverträge seit dem 1. Januar 2019 eine 15prozentige Beteiligung (bezogen auf die Umwandlungssumme) durch den Arbeitgeber vor! Dies geschieht in Form einer Arbeitgeberleistung.
Betriebsrenten in Minijobs!
Bitte beachten Sie auch unbedingt die phantastischen Möglichkeiten für eine betriebliche Versorgung im Rahmen von Minijobs...
...Infos zu Minijob-Versorgungen