Nutzen Sie die effizienteste Form der Altersversorgung... Die Entgeltumwandlung - hohe Sparleistung, wenig Nettoeinsatz!

 

Das Prinzip: Bruttolohn-Anteile (maximal 292 €) werden vom Arbeitgeber in eine Betriebsrenten-Anlage überwiesen und entziehen sich der Versteuerung und der Sozialversicherung (Arbeitnehmer und Arbeitgeber). 

 

Einen Großteil Ihrer Betriebsrente zahlt der Staat! 

 

Aus dem Steuer-, Sozialversicherungs- und Lohnnebenkosten-Vorteil ergeben sich

Steuern und Sozialabgaben werden durch die Entgeltumwandlung endlich reduziert – parallel dazu baut sich eine effektive Zusatzversorgung auf...            

...Infos zu den Anlagen

 

Und die ist dringend notwendig: Eine Grundrente wird nicht nur seit längerer Zeit diskutiert, sondern ist de facto unausweichlich! Die Entgeltumwandlung (und auf privater Ebene ähnlich die Riester-Rente) lockt mit hohen Zuschüssen – aber auf Basis einer mündigen Freiwilligkeit!

 

 

Diese Freiwilligkeit betrifft übrigens auch den Arbeitgeber: Denn die Entgeltumwandlung ermöglicht es ihm, die eingesparten Lohnnebenkosten für die Versorgung voll zur Verfügung zu stellen.      

 

Wichtig: Das Betriebsrentenstärkungsgesetzt schreibt für Neuverträge seit dem 1. Januar 2019 eine 15prozentige Beteiligung (bezogen auf die Umwandlungssumme) durch den Arbeitgeber vor! Dies geschieht in Form einer Arbeitgeberleistung.

...die Rolle des Arbeitgebers

 

Betriebsrenten in Minijobs!

 

Bitte beachten Sie auch unbedingt die phantastischen Möglichkeiten für eine betriebliche Versorgung im Rahmen von Minijobs...

...Infos zu Minijob-Versorgungen