BAV - Die Berechnung

 

Die Zuschüsse zur Entgeltumwandlung setzen sich zusammen aus den Faktoren Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge, ebenfalls frei werden Lohnnebenkosten und ggfls. Vermögenswirksame Leistungen (VWL)

 

 

* * *

 

 

 

Ein spezieller Hinweis zur vollen Nutzung der Umwandlungssumme: Die 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (ab 2023: 292 € / Monat) sind vom Staat mit Bedacht gewählt worden und sollten dringend voll genutzt werden. Nur auf diese Weise erhalten die Arbeitnehmer den vollen Förderbeitrag; ein Blick auf die möglichen Ergebnisse zeigt zudem, dass erst mit den vollen Summen adäquate Zusatzversorgungen realisiert werden können.

 

Auszahlung und Rentabilität 

 

So erhält z.B. ein 30jähiger, je nach Gesellschaft und Tarif, eine Gesamt-Kapitalleistung von ca. 300.000 € (Grundlage: ca. 5 % Zins, wahlweise auszahlbar als einmalige Summe oder als Rente). Abzüglich Altersabgabensatz (angenommen: gesamt 30 %) verbleiben davon ca. 210.000 € netto.

 

 

 

Ps. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, gültig ab dem 1. Januar 2019, sieht sogar im ersten Durchführungsweg bereits maximal acht Prozent = 584 Euro vor. Jedoch sind hier die "zweiten" 292 Euro nur steuer-, aber nicht sozialversicherungsfrei. Daher bietet sich meist eher der hier beschriebene zweite Durchführungsweg einer Unterstützungskasse an. Sie ist vollkommen abgabefrei.