Kurzes Lexikon wichtiger Fachbegriffe
Abgeltungssteuer
Seit dem 1. Januar 2009 gilt diese Steuer auf Kapitalerträge; der Satz beträgt 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer darauf, zusammen also knapp 28%. Da es sich um eine Quellensteuer handelt, führt das Kreditinstitut diese Steuer direkt an das Finanzamt ab. Anders als in anderen europäischen Staaten gilt die Abgeltungssteuer in Deutschland nicht nur für Zinsen und Dividenden, sondern auch auf die Wertsteigerung des Kapitalvermögens. Weil die Besteuerung nicht nur einmalig am Laufzeitende, sondern jährlich erhoben wird, addieren sich die Abgaben bei längeren Laufzeiten durch einen negativen Zinseszins-Effekt beträchtlich und liegen dann weit über der 28-%-Marke. Wichtig: Die Abgeltungssteuer gilt nicht für policierte Rahmenverträgen zur Alterssicherung – wie z.B. Lebensversicherungen oder alle Formen der geförderten privaten und betrieblichen Altersvorsorge!
Aktienfonds
Zusammenfassung von Aktienwerte, die nach verschiedenen Kriterien zusammengestellt sein können. Der Anteil von Aktienfonds bleibt in geförderten Rentenversicherungen überlicherweise auf 0% bis maximal 30% begrenzt. Reine Aktienfonds-Anlagen in Rentenversicherungen sind aber ebenfalls möglich.
(Alters)armut
Längerfristig ist ein Anstieg der Altersarmut unumgänglich, weil die derzeit vielen Arbeitslosen, Teilzeitbeschäftigten, Minijobber und Geringverdienenden geringere Renten bekommen werden und allgemein das Rentenniveau aller zukünftigen Rentner (und aller heutigen Arbeitnehmer) im Zuge der Rentenreform gesenkt wurde. Einer Studie zufolge, die das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) 2005 vorlegte, droht nahezu jedem dritten Bürger Verarmung im Alter. Problematisch wird nicht nur die Haushaltsführung, die Mietzahlung oder der Lebensmitteleinkauf – viel schlimmer dürfte sich die Finanzierung von Gesundheit darstellen. Die Schere zwischen luxuriöser und menschenunwürdiger Krankenversorgung wird sich nach Einschätzung aller Experten drastisch öffnen: Wer sich nicht privat versichern oder Zuzahlungen leisten kann, erhält eine »Unterklassen«-Medizin. Die Betroffenen werden sich einen notwendigen Pflegedienst ebensowenig leisten können wie teure Medikamente oder erstklassige Fachärzte.
Alterseinkünftegesetz
Grundlage der aktuellen Rentengesetze sowie der gängigen privaten und betrieblichen Förderungen. Letzte Fassung vom 1. Januar 2005.
Anlagestrategie
Strategie des Kaufens und Verkaufens von Aktien, Anleihen, Optionen, Zertifikaten, etc. Es gibt normalerweise drei verschiedene Anlagetypen, diese hängen auch eng mit dem Anlagehorizont zusammen, also der geplanten Dauer des eigentlichen Investments: den spekulativen Typen, den mittelfristigen Anleger, und den konservativen Anlegertyp.
Arbeitgeberleistung
Vom Arbeitgeber finanzierte Alterversorgung im Rahmen der >BAV. Die Beiträge sind lohnnebenkostenfrei und steuerlich absetzbar. Daher eignet sich diese Form der BAV besonders zur Bindung von Mitarbeitern, insbesondere zur effizienten Verwendung von Gehaltserhöhungen.
Babyboomer
Mitte der 50er bis Mitte der 60er Jahre einsetzender Geburtenschub als Phänomen der Nachkriegszeit. Interessant ist die Tatsache, dass dieser Boom in Deutschland rund 10 Jahre zeitversetzt zum Babyboom der USA einsetzte. Das Ende kam mit der Antibabypille.
Bankenaufsicht
Aufsicht über den Finanzmarkt
BAV
Betriebliche Altersvorsorge; kann grundsätzlich mit einem externen Vertragspartner (einer Bank oder Versicherung) oder als betriebsinterne Lösung (üblich in Großkonzernen, die dann die Rente zahlen) gestaltet werden.
Beitragsbemessungsgrenzen
Bezeichnung für die Höchstverdienstgrenzen, bis zu denen Arbeitnehmer Abgaben an die Sozialkassen zu leisten haben.
Dynamisierung
Anpassung des Sparbeitrags an die Inflationsraten. Bei privaten Verträgen gerät eine eingeschlossene Dynamisierung oft zum Ärgernis – schließlich zahlt diese Erhöhung stets der Versicherte allein. In der BAV ergibt sich allerdings eine veränderte Betrachtung: Durch die Zuschüsse des Staates wird die Dynamisierung immer auch vom Förderanteil proportional mitgetragen!
Entgeltumwandlung
Arbeitnehmer setzen Bruttolohnanteile für die Altersvorsorge ein. Zum Artikel...
Generationenvertrag
Gesetzlich festgeschriebener, gesellschaftlicher »Konsens« für die Finanzierung der Renten
Grenzsteuer
Steuersatz auf die Spitze eines Bruttoverdienstes
Inflation
Lateinisch für »Aufschwellen«; in der Wirtschaft ist damit der Anstieg des Preisniveaus gemeint
Kapitaldeckung
Finanzierungsmethode, z.B. für Altersvorsorge
Lohnnebenkosten
Sozialkostenanteile auf Lohn und Gehalt; gebräuchliche Bezeichnung für die Anteile des Arbeitgebers
Nachversteuerung
Zum Prinzip der staatlich geförderten Altersvorsorge gehört wesentlich die Steuerfreiheit während der Ansparphase – und die nachträgliche Versteuerung der Auszahlung bzw. Rente mit dem dann meist deutlich geringeren Alterssteuersatz.
Netto-Entgeltumwandlung
»Riestern« über den Arbeitgeber: Vom Nettogehalt werden die Beiträge direkt zur Riesterrente abgeführt; Zulagen oder Steuerersparnisse entsprechen dem üblichen privaten Riestersparen. Folgerichtig spielt die Netto-Entgeltumwandlung in der Praxis fast keine Rolle.
Provision
Entgelt für eine verkäuferische Tätigkeit; auch »Courtage« genannt. Ursprünglich (mittelalterlich) Verleihung eines Kirchenamts mit Unterhalt oder Pfründen.
Rentenfonds
Anlage in festverzinsliche Wertpapiere, sogenannte Rentenpapiere. Das Anlagegeld wird verliehen und erwirtschaftet dadurch einen Zinsgewinn. Je nach Anlagestrategie können Rentenfonds betont konservativ oder stark renditeorientiert sein.
Rentenversicherung
Sehr oft wird eine Rentenversicherung verwechselt mit einer Lebensversicherung. Die Unterscheidung ist vor allem hinsichtlich der Rendite wichtig, weil Rentenversicherungen keinen Todesfallschutz enthalten. Weil keine Risikobeiträge in diesen Schutz fließen, liegt die Rendite erheblich höher als bei Lebensversicherungen. Einen ergänzenden Todesfallschutz kann eine Risiko-Lebensversicherung bieten. Ob die Kombination Rentenversicherung + Risiko-LV besser ist als eine Lebensversicherung, muss individuell beraten werden.
Rentenversicherung, gesetzlich
Elementarer Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Ziel ist die Sicherung der Altersvorsorge sowie der Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit.
Rentenauskunft
Wird regelmäßig von den Rentenversicherungsanstalten an alle Versicherten verschickt. Kernpunkt sind die erworbenen Rentenansprüche und die prognostizierte Rente fürs Alter.
Umlagefinanzierung
Die Finanzierungsmethode der Sozialversicherung
Zillmer
Berliner Versicherungsmathematiker (1831 - 1893); Namensgeber für die sogenannte Zillmerung, die Deckungsrückstellung für Lebens- und Rentenversicherungen.