Fakten zum Thema Altersvorsorge – im Web gefunden...
...Norwegen, eines der reichsten Länder der Erde, mit einer der höchsten Geburtenraten Europas, das Land mit dem höchsten Lebensstandard der Welt, trifft Vorkehrungen, um den demografischen Entwicklungen, die auch auf sie zukommen, Herr zu werden. Die Alterssicherung im »Folketrygden«, der norwegischen Sozialversicherung, ist derzeit nicht wie in Deutschland als Drei-Säulen-System aufgebaut. Sie wird überwiegend durch Steuern und Abgaben finanziert. Aktuell wird mindestens eine Grundrente gezahlt, die auf einem sehr hohen Niveau liegt (über 1.000 €).
Das Alterssicherungssystem mit pauschalierten Renten wurde 2010 durch ein System einer Mindestgarantie ersetzt (mit darüber hinaus gehenden einkommensabhängigen Leistungen). Gekoppelt wird dieses System mit einer Ausweitung der betrieblichen Altersvorsorge sowie einer individuellen privaten Vorsorge, die in Zukunft gefördert werden soll: es gibt weitreichende steuerliche Vergünstigungen. Wer als Rentner einer Erwerbstätigkeit nachgehen will, erfährt in Zukunft keine Rentenkürzungen.
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...Walter Riester im Interview mit der Frankfurter Rundschau:
FR: Es zeichnet sich ab, dass die Förderung durch die nach Ihnen benannten Zulagen für viele Menschen weniger attraktiv ist als die betriebliche Vorsorge. Die Entgeltumwandlung sei oft rentabler als "Riester-Policen", erklären Verbraucherschützer. Tut das weh?
Walter Riester: Überhaupt nicht. Es gibt zwei Neuerungen in der Riester-Reform, die ich immer als den eigentlichen Turbo angesehen habe. Das ist zum einen die Rentenauskunft... und das ist zweitens der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.
FR: Was würde Walter Riester machen – riestern oder Entgelt umwandeln?
Walter Riester: Leider bin ich nicht rentenversicherungspflichtig. Aber grundsätzlich würde ich für mich die Entgeltumwandlung wählen.
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...in Wikipedia die Erläuterung für »Anatozismus« und ein Beispiel für Zinseszins:
»Vom griechischen: anatokismós; „Nehmen von Zinseszins“, aus aná „auf“ und tókos „Zins“, ist das Verlangen von Zinseszins in der Form, dass die Zinsen wieder zum verzinslichen Kapital geschlagen werden.
Nach deutschem Recht ist eine im Voraus getroffene Vereinbarung von Zinseszins nichtig, § 248 Abs. 1 BGB. Für Sparkassen, Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften gilt jedoch für den Fall des Anatozismus eine Ausnahme, wie auch für kaufmännische Kontokorrentabreden allgemein (§ 355 I HGB). Eine Vereinbarung, dass Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche Einlagen behandelt werden, ist wirksam (§ 248 Abs. 2 Satz 1 BGB).«
(Hinweis der Agentur: Selbstverständlich ist die Zinseszins-Zusage unter »Verwendung der Überschüsse« in Rentenversicherungen enthalten!)
...weiter in Wikipedia: »Angenommen, im Jahr 1 unserer Zeitrechnung wird ein kleines Goldkügelchen von 1 mm Durchmesser mit nur 3,55 % Zinsen angelegt. Es erfolgen keinerlei weitere Zahlungen, die Wertsteigerung erfolgt lediglich durch den Zins und Zinseszins. Der Wert definiert sich durch das Volumen der Goldkugel. Durch den Zinseszins ist dieses kleine Goldkügelchen im Jahr 2001 auf einen Durchmesser von rund 12.600 km angewachsen - eine Goldkugel also, welche fast so groß wie die Erde ist...«
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...in seiner Online-Veröffentlichung (Link) vom 10. Februar 2009 stellt das Pfälzer Landgericht klar, dass Beiträge zur Entgeltumwandlung nicht anrechenbar sind für die Bemessung von Hartz IV:
»Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung kein anrechnungsfähiges Einkommen darstellen. Behörden dürfen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung nicht als Einkommen berücksichtigen. Auch ist ihnen nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ein vorzeitiger Zugriff auf die angesparten Beträge verwehrt. Diese dienen dem staatlich geförderten Aufbau einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung und sind damit als zweckgebundene Einkünfte von Anrechnung ausgeschlossen.«
Anmerkung d.Red.: Siehe dazu auch »Insolvenzrecht bei Betriebsrenten« im Artikel »BAV – die Regeln«
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...Zitat aus einem Interview mit Bert Rürup, Regierungsberater und Chef der Wirtschaftsweisen:
»Die Jungen sind so etwas wie die Gewinner der Reformen der letzten Jahre. Denn für die arbeitet das achte Weltwunder, der Zinseszinseffekt. Je jünger man ist, umso leichter kann man mit kleinen und zudem geförderten Sparbeiträgen die Versorgungslücken als Folge der Leistungsrücknahmen im Bereich der gesetzlichen Rente überkompensieren.«
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...IPV-Interview mit Friedrich Merz, Rechtsanwalt und ehemals wirtschaftspolitischer Vordenker der CDU:
Frage: In den vergangenen Jahren gab es unzählige Veränderungen bei der betrieblichen Altersversorgung. Hat der Gesetzgeber für einen höheren Grad der Verwirrung gesorgt?
Merz: Generell braucht die Wirtschaft verlässliche Rahmenbedingungen. Der Wettbewerb ist hart genug, da muss der Gesetzgeber nicht zusätzliche Hürden für die mittelfristige Geschäftsplanung aufstellen. Dies gilt umso mehr in einem Bereich, der in Zeiträumen von 30 oder 40 Jahren zu planen hat – wie z. B. die Lebensversicherung und die gesamte betriebliche Altersvorsorgung.
Frage: Die Intention des Gesetzgebers scheint laut Statistik bislang erfüllt. Wir liegen bei Vertragsabschlüssen mittlerweile über dem europäischen Durchschnitt.
Merz: Die Quantität der Verträge alleine sagt aber noch nichts über die Qualität der Absicherung für das Alter aus. Entscheidend ist doch die Frage, ob die Versorgungslücke überhaupt erkannt wurde und ob die Verträge so ausgestaltet sind, dass der Lebensstandard auch im Alter gehalten werden kann.
Frage: Sie haben da Zweifel?
Merz: Viele Arbeitnehmer haben das Problem noch nicht für sich erkannt. Die Herausforderung besteht nicht nur darin, das Thema Altersvorsorge überhaupt anzupacken – das Thema muss vor allem rechtzeitig aufgegriffen werden, denn irgendwann ist es für den Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge zu spät. Oder es wird sehr teuer.